FAQ Beschwerdemanagement

Kontakt

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.

  1. Worum geht es beim Projekt „Beschwerdemanagement“?
    Das Thema Beschwerdemanagement ist Teil des Bayrischen Gewaltschutzkonzeptes.

    Die Umsetzung im Landkreis Donau-Ries ermöglicht es geschulten Ehrenamtlichen, sich in den dezentralen Unterkünften im Landkreis als Ombudspersonen zu engagieren.

    Ziele des Beschwerdemanagements sind:
  • Verständnis schaffen durch Information und Aufklärung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Das gemeinsame Miteinander fördern
  • Bewohnerinnen und Bewohner befähigen eigene Rechte und Handlungsmöglichkeiten wahrzunehmen (Hilfe zur Selbsthilfe)
  • Mitbestimmung und Partizipation fördern, sofern dies im Rahmen der Unterbringung als öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis möglich ist
  • Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner stärken
  • Konfliktpotential vermindern
  1. Was sind die Aufgaben der Ombudspersonen?
  • Aufklärung und Information
  • Erklärung des eigenen Aufgabenbereichs
  • Beschwerden entgegennehmen, Prüfung des Sachverhalts
  • Weiterleitung der Beschwerden an die jeweilige Stelle
  • Teilnahme an runden Tischen
  • Regelmäßige Anwesenheit in der Unterkunft
  • Sprechstunden anbieten
  • Teilnahme an Hausversammlungen
  • Zusammenarbeit mit den Laiendolmetschern und -dolmetscherinnen
  • Gegenseitiges Verständnis fördern
  • Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen·
  • Teilnahme an Austauschtreffen
  • Dokumentation der Beschwerdefälle
  1. Wer kann sich als Ombudsperson engagieren?
    Alle, die Interesse haben, sich als Ombudsperson zu engagieren, können sich gerne melden. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

    Interessenten sollten folgendes mitbringen:
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Akzeptanz anderer Kulturen
  • Anerkennung des Andersseins
  • Objektives Handeln im Sinne der Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Neutralität gegenüber Konflikten zwischen Bewohnerinnen und Bewohner
  • Rassismuskritische Haltung
  • Empathie und Respekt
  • Zeitliche Flexibilität
  • Bereitschaft an Schulungen, Fortbildungen und Austauschtreffen teilzunehmen
  • Mehrsprachigkeit von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich

    Außerdem benötigen die Ombudspersonen ein erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf. Um dieses problemlos beantragen zu können, erhalten sie einen entsprechenden Vordruck vom Landratsamt.
  1. Wie werden die Ombudspersonen auf ihr Ehrenamt vorbereitet?
    Die zukünftigen Ombudspersonen werden durch eine Schulung auf das Ehrenamt vorbereitet.
  1. Wo und wann findet die Schulung statt?
    Derzeit steht leider noch nicht fest, wann die nächste Schulung stattfindet.

    Sollten Sie Interesse an dem Projekt haben, können Sie sich gerne melden. Sie erhalten alle Informationen zum Start und den Inhalten der Schulung per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

  2. Für wen sind die Ombudspersonen Ansprechpersonen?
    Die Ombudspersonen sind Ansprechpersonen für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft, in welcher sie sich als Ombudsperson engagieren.
Weitere Schlagworte: FAQ Beschwerdemanagement

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.