Naturdenkmale

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement, eine Einzelschöpfung der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar ( § 28 BNatSchG). Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.

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Für die Änderung oder Beseitigung eines Naturdenkmals ist die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.  

Weitere Informationen zu den Naturdenkmalen der Region finden Sie hier: Naturdenkmale Donau-Ries.

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