Beistandschaft

Wozu brauche ich eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft hilft Ihnen, wenn

  • Sie die Vaterschaft Ihres Kindes feststellen lassen wollen
  • Sie wissen möchten, wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht
  • der andere Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind nicht oder nicht regelmäßig zahlt

Wer kann eine Beistandschaft beantragen?

  • jeder alleinsorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet
Kontakt
  • Amt für Jugend und Familie - Beistandschaft
    phone 0906 74-221
    mail beistandschaft@lra-donau-ries.de
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    Was macht ein Beistand?

    Die Beistandschaft kann die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Festsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beinhalten. Die elterliche Sorge wird von der Beistandschaft nicht eingeschränkt. Erkennt der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nach Beratung und Aufforderung durch den Beistand nicht freiwillig an, leitet der Beistand ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein und vertritt Ihr Kind in diesem.

    Darüber hinaus berechnet der Beistand die Höhe des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil und erwirkt zur Sicherstellung dieses Anspruchs einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtungen nicht erfüllen, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Eine Beistandschaft ist kostenlos.

    Wann endet eine Beistandschaft?

    • auf Ihren schriftlichen Antrag hin
    • wenn das Kind ins Ausland umzieht
    • wenn das Kind rechtskräftig adoptiert wird
    • wenn die Eltern zusammen ziehen
    • spätestens jedoch, wenn das Kind volljährig wird
    Weitere Schlagworte: Beistandschaft

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